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Protest in Nordrhein – keine e-Rezepte bis 10 Uhr 


In vielen Arztpraxen und Apotheken in Nordrhein sind am vergangenen Dienstag für einige Stunden wieder Papierrezepte ausgestellt und angenommen worden. Unter dem Motto „Wir servieren das e-Rezept erst ab 10 Uhr“ hatten der Apothekerverband Nordrhein, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Nordrhein, der Verband medizinischer Fachberufe und der Landesverband Nordrhein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte zu dieser Aktion aufgerufen. Als Grund geben die Verbände anhaltende Probleme mit dem System an, über das die digitalen Rezepte laufen. Seit mehr als zehn Wochen hätten Praxen und Apotheken mit Server-Ausfällen bei der Gematik oder beauftragten Unternehmen zu kämpfen, beklagt das Aktionsbündnis Patientenversorgung. Im Interesse der Patienten habe man am Dienstag in den Morgenstunden wieder „auf das bewährte und sichere Papierrezept“ gesetzt. Patientinnen und Patienten wurden über die Maßnahme informiert.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung


Zum Jahresbeginn haben 45 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.


Im Schnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent, nach 1,6 Prozent im Vorjahr. Und die Kassen gaben 2023 fünf Milliarden Euro mehr aus als 2023.

45 gesetzliche Krankenkassen (GKVen) haben zum 1. Januar ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht, wiedas Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seinen vorläufigen Finanzergebnissen für die GKV für das Jahr 2023 aufführt. 45 Krankenkassen ließen den Zusatzbeitrag unverändert, vier senkten ihn ab. Im Schnitt liegt der Zusatzbeitrag jetzt bei 1,7 Prozent, nach 1,6 Prozent im Vorjahr.

Den vorläufigen Zahlen zufolge gaben die Kassen im vergangenen Jahr306,2 Milliarden Euro aus, meldet das BMG weiter. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,9 Prozent einen Zuwachs von 5 Prozent. Alle Kassenarten wiesen Überschüsse der Ausgaben aus. Dieser betrug bei den Ersatzkassen 1,1 Milliarden Euro, bei den Betriebskrankenkassen 363 Millionen Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 225 Millionen Euro, bei der Knappschaft 122 Millionen Euro, bei den Innungskrankenkassen 24 Millionen Euro und bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse vier Millionen Euro.

Mit ihren vorläufigen Finanzergebnissen hatten die gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2023 ein Mehr an Ausgaben von rund 1,9 Milliarden Euro, so das BMG weiter, was maßgeblich mit der Verpflichtung des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zusammenhängt, 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus ihren Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abzuführen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen 8,4 Milliarden Euro beziehungsweise rund 0,3 Monatsausgaben. Der Gesundheitsfonds hatte 2023 ein Defizit in Höhe von 3,3 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve betrug zum 15. Januar 2024 rund 9,4 Milliarden Euro, so das BMG.


Nur 1,9 Milliarden Euro Defizit statt 17 Millirden


„Die vorläufigen Jahresrechnungsergebnisse der Krankenkassen für 2023 machen deutlich, dass es uns mit dem Finanzstabilisierungsgesetz gelungen ist, die Finanzlage der GKV zu stabilisieren,“ kommentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Zahlen. „Das verbleibende Defizit der Krankenkassen in 2023 ist aufgrund der Abführung von Kassenvermögen an den Gesundheitsfonds erwartet worden. Die Krankenkassen haben damit einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen geleistet. Gleichwohl bleibt die Stabilisierung der GKV-Finanzen eine dauerhafte Aufgabe.“

Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2023 sollen ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2024 Mitte Juni vorliegen, kündigte das BMG weiter an.

„Patienten bezahlen mit ihrer Gesundheit“

Stellungnahme der KZV Hessen zum GKV-Ausgabendefizit

 

 

Bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2023 prognostizierte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Defizit von 17 Mrd. und brachte das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) auf den Weg. Die finanziellen Lasten des mit deutlichen Sparmaßnahmen verbundenen Gesetzes wurden „auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt“. Nun gab Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bekannt, dass sich vorläufigen Finanzergebnissen zufolge der „Ausgaben-Überschuss“ der GKV auf 1,9 Mrd. statt 17 Mrd. beläuft.

 

„Es war verantwortungslos, der zahnmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten Geld zu entziehen und damit wichtige, notwendige Therapien zu verhindern“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Die Sparmaßnahmen des BMG gehen klar zulasten der Gesundheit unserer Patienten. Die Behandlungsfälle der Volkskrankheit Parodontitis sind zurückgegangen, obwohl die Zahl der an Parodontitis erkrankten Menschen nicht geringer geworden ist. Wie sich jetzt zeigt, haben die sehr hoch angesetzten Prognosen des BMG zum GKV-Finanzdefizit nicht gestimmt. Ein umgehendes finanzielles Ausgleichsverfahren ist nun erforderlich, um über die dringend benötigten Mittel für die Parodontitistherapie verfügen zu können. Nur so lässt sich eine absehbare Verschlechterung der Mundgesundheit und anderer Krankheitsbilder, die mit Parodontitis einhergehen, erfolgreich verhindern.“

 

Wechselwirkung von Parodontitis mit Allgemeinerkrankungen Bei der Volkskrankheit Parodontitis handelt es sich um eine schwerwiegende Erkrankung des Zahnhalteapparates, der die Kieferknochen mit den Zähnen verbindet. Die Volkskrankheit ist nicht nur die Hauptursache für den Verlust von Zähnen bei Erwachsenen: Internationale Forschungsergebnisse belegen die Verbindung von Parodontitis mit schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden. Allein in Deutschland sind rund 30 Millionen Patientinnen und Patienten von Parodontitis betroffen.

 

Rückgang der Behandlungsfälle

 

Im Zusammenwirken mit den Krankenkassen ist die KZV Hessen die Selbstverwaltung aller Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in Hessen. Sie erfasst, prüft und analysiert das zahnärztliche Abrechnungsgeschehen in Hessen.

 

Nach Einführung der neuen Behandlungsstrecke bei Parodontitis zum 1. Juli 2021 war die Zahl der Neubehandlungen deutlich gestiegen. Seit dem Inkrafttreten des GKV-FinStG im Jahr 2023 ging die Anzahl der Neubehandlungsfälle von Parodontitis zurück und sinkt auch weiterhin. Quelle: Statement der KZVH am 12. März 2024

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